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   EuGH, 22.01.2013 - C-283/11   

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https://dejure.org/2013,168
EuGH, 22.01.2013 - C-283/11 (https://dejure.org/2013,168)
EuGH, Entscheidung vom 22.01.2013 - C-283/11 (https://dejure.org/2013,168)
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - C-283/11 (https://dejure.org/2013,168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 15 Abs. 6 - Gültigkeit - Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse und Gegenstand exklusiver Fernsehübertragungsrechte sind - Recht der Fernsehveranstalter auf Zugang zu solchen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sky Österreich

    Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 15 Abs. 6 - Gültigkeit - Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse und Gegenstand exklusiver Fernsehübertragungsrechte sind - Recht der Fernsehveranstalter auf Zugang zu solchen ...

  • EU-Kommission

    Sky Österreich

    Richtlinie 2010/13/EU - Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Art. 15 Abs. 6 - Gültigkeit - Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse und Gegenstand exklusiver Fernsehübertragungsrechte sind - Recht der Fernsehveranstalter auf Zugang zu solchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kurzberichterstattung über öffentliche Großveranstaltungen bei exklusivem Fernsehübertragungsrecht; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Bundeskommunikationssenats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse, wie Fußballspiele, ist rechtmäßig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rechtsstreit Sky vs. ORF

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Kurzberichterstattungsrecht dient der Informationsfreiheit; Eingriff in unternehmerische Freiheit verhältnismäßig

  • heise.de (Pressebericht, 22.01.2013)

    TV-Sender muss Fußball-Bilder für Kurzberichterstattung billig liefern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über Fußballspiele

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kurzberichterstattung von Fußballspielen - Beschränkung der Kostenerstattung ist rechtmäßig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inhaber von Exklusivübertragungsrechten dürfen für Fußballkurzberichterstattung nur technisch bedingte Mehrkosten verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse, wie Fußballspiele, ist rechtmäßig

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kosten-Beschränkung für Kurzberichterstattung über Fußballspiele rechtmäßig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zum Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Fußballfans gestärkt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Reichweite von Exklusivübertragungsrechten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pay-TV-Sender muss anderen Fernsehsendern Material für Kurzberichte zur Verfügung stellen - Beschränkung der Kostenerstattung auf technisch bedingte Kosten für Kurzberichterstattung über Ereignisse von öffentlichem Interesse rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 11, 16, 17, 51, 52 EU-GR-Charta
    Vereinbarkeit der unentgeltlichen Kurzberichterstattung mit EU-Grundrechten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundeskommunikationssenats (Österreich) eingereicht am 8. Juni 2011 - Sky Österreich GmbH gegen Österreichischer Rundfunk

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2013, 288
  • EuZW 2013, 347
  • MMR 2013, 265
  • K&R 2013, 176
  • DÖV 2013, 355
  • ZUM 2013, 202
  • afp 2013, 123
  • SpuRt 2013, 154
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 18.10.2007 - C-195/06

    Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Dieser verweist in seiner Vorlageentscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens auf das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2007, Österreichischer Rundfunk (C-195/06, Slg. 2007, I-8817), und führt aus, dass er im vorliegenden Fall ebenfalls als Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV anzusehen sei, da hier die gleichen Zuständigkeitsregeln anwendbar seien wie in der Rechtssache, in der das angeführte Urteil ergangen sei.

    Der Gerichtshof hatte bereits in der Rechtssache, in der das Urteil Österreichischer Rundfunk ergangen ist, darüber zu befinden, ob es sich beim Bundeskommunikationssenat um ein Gericht im Sinne von Art. 234 EG handelt.

    In der vorliegenden Rechtssache gelten Bestimmungen über die Einrichtung und Arbeitsweise des Bundeskommunikationssenats, die den gleichen Inhalt haben wie diejenigen, die in der Rechtssache anwendbar waren, in denen das Urteil Österreichischer Rundfunk ergangen ist.

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    51 und 52, sowie vom 6. September 2012, Deutsches Weintor, C-544/10, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    65 und 66, sowie Deutsches Weintor, Randnr. 47).

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Zur Verhältnismäßigkeit des festgestellten Eingriffs ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7027, Randnr. 45, sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Sind mehrere grundrechtlich geschützte Rechte und Freiheiten im Spiel, die unter dem Schutz der Unionsrechtsordnung stehen, ist bei der Beurteilung der möglichen Unverhältnismäßigkeit einer unionsrechtlichen Bestimmung darauf zu achten, dass die Erfordernisse des Schutzes dieser verschiedenen Rechte und Freiheiten miteinander in Einklang gebracht werden und dass zwischen ihnen ein angemessenes Gleichgewicht besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, Slg. 2008, I-271, Randnrn.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Der durch Art. 16 gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Dezember 2010, DEB, C-279/09, Slg. 2010, I-13849, Randnr. 32).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Der durch diesen Artikel gewährte Schutz bezieht sich nicht auf bloße kaufmännische Interessen oder Aussichten, deren Ungewissheit zum Wesen der wirtschaftlichen Tätigkeiten gehört (Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung), sondern auf vermögenswerte Rechte, aus denen sich im Hinblick auf die Rechtsordnung eine gesicherte Rechtsposition ergibt, die eine selbständige Ausübung dieser Rechte durch und zugunsten ihres Inhabers ermöglicht.
  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Zur Verhältnismäßigkeit des festgestellten Eingriffs ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7027, Randnr. 45, sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt die unternehmerische Freiheit jedoch nicht schrankenlos, sondern ist im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, Slg. 2004, I-7789, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Die Wahrung der durch Art. 11 der Charta geschützten Freiheiten stellt unbestreitbar ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 42), dessen Bedeutung in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft nicht genug betont werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2008, Kabel Deutschland Vertrieb und Service, C-336/07, Slg. 2008, I-10889, Randnr. 33, sowie vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, Slg. 2011, I-7565, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-196/09

    Miles u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats"

    Auszug aus EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
    Zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, stellt der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (Urteil vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C-196/09, Slg. 2011, I-5105, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-213/10

    F-Tex - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000

  • EuGH, 22.12.2008 - C-336/07

    Kabel Deutschland Vertrieb und Service - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 Abs. 1 -

  • EuGH, 06.09.2011 - C-163/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den

  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

  • EuGH, 10.07.1991 - C-90/90

    Neu u.a. / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Danach verlangt er, "dass die Handlungen der Organe geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist" (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 29. November 1956, Fédération Charbonnière, C-8/55, Slg. 1956, I-302 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11550 ; Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7062 ; Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50; Urteil vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29; Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights, C-293/12 u.a., EU:C:2014:238, Rn. 46).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. EuGH, Urteile vom 22. Januar 2013 - C-283/11 - "Sky Österreich" Rn. 42; vom 27. März 2014 - C-314/12 - "Telekabel Wien" Rn. 49 und vom 30. Juni 2016 - C-134/15 - "Lidl" Rn. 26 f.; Bernsdorff, in: Meyer, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 4. Auflage 2014, Art. 16 Rn. 10a f.; Jarass, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2. Auflage 2013, Art. 7 Rn. 2 und 4.

    vgl. etwa EuGH, Urteile vom 22. Januar 2013 - C-283/11 - "Sky Österreich" Rn. 47; vom 17. Oktober 2013 - C-101/12 - "Schaible" Rn. 27 und vom 30. Juni 2016 - C-134/15 - "Lidl" Rn. 31.

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